BGH: 08.10.2015 - VII ZR 165/15 (NZB verworfen)
Leitsätze:
1.
Die Kündigung eines Bauvertrags wegen Mängeln und/oder Verzugs ist im Regelfall dahin zu verstehen, dass auch eine freie Kündigung gewollt ist.
2.
Wird der Bauvertrag durch eine (hier freie) Kündigung des Auftraggebers beendet, scheidet eine Klage auf Abschlagszahlung aus.
OLG Bamberg, Beschluss vom 13.05.2015 - 3 U 19/15
BGH, 08.10.2015 - VII ZR 165/15 (NZB verworfen)