OLG Celle, Urteil vom 30.07.2015 - 5 U 24/15 BGH, Beschluss vom 01.06.2016 - VII ZR 185/14 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)
Leitsatz:
Knapp 90% Gewinn einkalkuliert: Einheitspreis spekulativ überhöht und sittenwidrig!
Der Einheitspreis einer Eventualposition für "Baustelleneinrichtung, Verlängerung" über 13.230 Euro ist sittenwidrig überhöht, wenn er einen Wagnis- und Gewinnanteil i.H.v. 11.750 Euro enthält.