OLG Schleswig: Beschluss vom 29.03.2018 - 16 W 39/18
Leitsätze:
1.
Im selbständigen Beweisverfahren ergeht grundsätzlich keine Kostenentscheidung. Die Kosten des selbständigen Beweisverfahren sind Kosten des Hauptsacheverfahrens, über die in der Regel in diesem Verfahren entschieden wird.
2.
Nur in Ausnahmefällen kann eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren selbst ergehen. Allen Ausnahmekonstellationen ist dabei gemeinsam, dass es ein Hauptsacheverfahren, in dem "regulär" über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens entschieden werden könnte, nicht gibt.
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