VGH Hessen: Urteil vom 08.05.2018 - 4 C 1041/16
Leitsatz:
Bei teilweiser Überplanung eines Bebauungsplans ist keine förmliche Aufhebung des überplanten Geltungsbereichs erforderlich.
Leitsatz:
Bei teilweiser Überplanung eines Bebauungsplans ist keine förmliche Aufhebung des überplanten Geltungsbereichs erforderlich.
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