OLG Bamberg: Urteil vom 26.06.2018 - 5 U 99/15
Leitsatz:
Die Verpflichtung des Bürgen kann durch ein Rechtsgeschäft, das der Hauptschuldner nach der Übernahme der Bürgschaft vornimmt, nicht erweitert werden.
Leitsatz:
Die Verpflichtung des Bürgen kann durch ein Rechtsgeschäft, das der Hauptschuldner nach der Übernahme der Bürgschaft vornimmt, nicht erweitert werden.
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