EuGH kippt Mindest- und Höchstsätze für Architekten/Ingenieure!

EuGH: Urteil vom 04.07.2019 AZ: Rs. C-377/17


Leitsatz:

 

Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 15 Abs. 1, 2 Buchst. g und Abs. 3 Richtlinie 2006/123/EG verstoßen, dass sie verbindliche Honorare für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren beibehalten hat.

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