Trotz EuGH-Urteil: HOAI-Mindestsätze weiterhin verbindlich!

KG: Beschluss vom 19.08.2019 - 21 U 20/19

 

Leitsatz:

 

Auch nach dem Urteil des EuGH vom 04.07.2019 (IBR 2019, 436) ist in einem Zivilrechtsstreit zwischen einem Architekten und seinem Auftraggeber das Mindestpreisgebot nach Art. 10 §§ 1, 2 MRVG, § 7 Abs. 3 und 5 HOAI 2013 weiter anzuwenden.

 

 

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