Neu: Bald Nachprüfung unterhalb der Schwellenwerte in Rheinland-Pfalz möglich

Neu: Bald Nachprüfung unterhalb der Schwellenwerte in Rheinland-Pfalz möglich

 

Ab 1.6.2021 wird es neben den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen jetzt auch in Rheinland-Pfalz einen Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte nach einer entsprechenden Nachprüfungsverordnung für Bewerber und Bieter die Möglichkeit geben, Vergaben zu stoppen und überprüfen zu lassen. Federführend ist hier das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

 

Es wird eine Informations- und Wartefrist eingeführt, so dass ein Vertrag erst sieben Kalendertage nach Absendung einer Bieterinformation geschlossen werden kann. Bis zum Ablauf der Frist kann ein Bieter die Vergabe beanstanden. Ein Zuschlag darf nicht vor einer Entscheidung der Vergabeprüfstelle erteilt werden.

 

Die Vergabeprüfstelle soll grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Vergabeakten entscheiden. Wenn das Verfahren zu Unrecht beanstandet wurde, werden Gebühren für die Nachprüfung nach Aufwand erhoben. Die Gebühr wird mindestens 100,00 € betragen, soll den Betrag von 2.500,00 € jedoch nicht überschreiten.

 

Für Bauleistungen ist ab einem Auftragswert von 100.000,00 €, 

für Liefer- und Dienstleistungen ab 75.000,00 € eine Überprüfung zulässig. 

 

Ab 1.7.2022 soll der Wert einheitlich bei 75.000,00 € liegen.

 

Hier geht es zur Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26. Februar 2021 

https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Abteilung_2/8203/Landesverordnung_Nachpruefung_Vergabeverfahren_USB_vom_26.02.2021_GVBl._S._123.PDF

 

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Kommentare: 1
  • #1

    Kamil (Sonntag, 10 April 2022 05:45)

    Yyy